Rechtsgutachten: Umrüstung auf adaptive Antennen ist keine Bagatelle Medienmitteilung: «Tausende Antennen illegal umgerüstet!»

Zürich, 6. September 2021, Medienmitteilung Schutz vor Strahlung hier geht es zum ganzen Artikel

Seit einigen Jahren können sich Mobilfunkanbieter kleine Änderungen an Antennen im «Bagatellverfahren» von der kantonalen Fachstelle bewilligen lassen. Doch ein neues, unabhängiges Gutachten im Auftrag der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zeigt nun: Die Umrüstung auf eine adaptive Antenne ist keine Bagatelle, sondern bedarf eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. Dies gilt auch für den Korrekturfaktor bei adaptiven Antennen. Damit bleibt die ultraschnelle und strahlungsintensive 5G-Welt vorerst nur eine Vision.