Dieser Leserbrief Bote der Urschweiz/21. Oktober 2020:

5G als Krönung für Erholungsgebiet Unteriberg

Aus Distanz beobachte ich das Geschehen rund um die geplante 5G-Mobilfunkanlage in meinem Heimatdorf. Das Baugesuch verstösst meines Erachtens gegen das Baureglement, es verletzt den vorgeschriebenen Gewässerabstand. Dort sind keine Ausnahmen erlaubt. Die Kirche St. Josef ist unter dem Kigbo als schützenswertes Objekt eingetragen, doch ein Gutachten der kantonalen Denkmalpflege fehlt.

Die Antenne würde ausgerechnet an Orten mit empfindlicher Nutzung strahlen (Omen). Orte, an denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten wie Schulhaus, Sport-, Pausenplatz und Altersheim würde bestrahlt. Die Bundesverfassung Art. 10+11 (Recht auf Unversehrtheit) würde einmal mehr missachtet. Das Baugesuch will ein Vielfaches der herkömmlichen Strahlenbelastung. Das Gesetz verlangt aber, dass exakt an diesen Orten die Strahlenbelastung möglich tief gehalten wird. Der hohe Erholungswert von Unteriberg würde für immer verloren gehen. Weshalb also soll unsere Gemeinde, die doch bei allen Abstimmungen konservativ entscheidet, genau bei 5G eine Vorreiterrolle einnehmen? Ich weiss, dass auch im Dorfkern ein relativ guter Empfang möglich ist, wenn man bereit ist, den Anbieter zu wechseln. Es ist absurd, dass jeder Mobilfunkanbieter sein eigenes Netz aufbauen muss, es muss ja auch nicht jeder Automobilhersteller seine eigene Strassen bauen. Der Unteriberger Gemeinderat kann sich sehr grosse Verdienste um unser wunderschöndes Dorf erwerben, wenn er dieses Gesuch ablehnt.

Kathrin Ziegler-Schelbert, Tuggen