Veröffentlicht am 30. Dezember 2019 in Politik, Schweiz 

Nationalrätin Martina Munz hat am 18. Dezember 2019 die Interpellation 19.4496 «Gesundheitsgefährdung durch Handys wegen Nichteinhaltung von SAR-Werten» eingereicht.

«In den Interpellationen 18.3622, 18.3966 und 19.3180 gab der Bundesrat Auskunft zu Geräten die Funkstrahlung erzeugen. Dazu gehören beispielsweise Handys, Pulsuhren, Kopfhörer, Notebooks und Tablets, die oft den ganzen Tag auf dem Körper getragen werden oder nahe am Körper verwendet werden. Der Bundesrat nehme die gesundheitliche Gefährdung zwar ernst, spielte jedoch die Brisanz der Problematik herunter und betonte die hohe Eigenverantwortung der Gerätehersteller.» lautet es in der Interpellation.

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