«Bagatellverfahren» & «Bagatellbewilligungen» jetzt definitiv aufgehoben

BPUK-Präsident Jean-François Steiert teilte dem Verein Schutz vor Strahlung schriftlich mit: Die Konferenz der Kantone hat am 6. März 2025 die Bagatell-Empfehlungen aufgehoben! Bis anhin hatten die Mobilfunkbetreiber zahlreiche Änderungen an Mobilfunkanlagen als «Bagatellen» bezeichnet und diese ohne Bewilligung ausgeführt.

Neu benötigen Änderungen, die zu einer Erhöhung der Strahlung führen könnten, eine Baubewilligung. Die Betroffenen haben nun ein Recht auf Einsprache sowie Kontrolle und Messung der Strahlung.

Dies ist ein bedeutender Meilenstein im Kampf um die Rechte der Anwohner von Mobilfunkanlagen! Diese Wende verdanken wir mehreren Urteilen des Bundesgerichts: Es hat diese Änderungen als baubewilligungspflichtig erklärt und in einem Fall sogar eine bereits erteilte Bagatell-«Bewilligung» aufgehoben. Dieser Entscheid gilt nun auch für alle anderen rund 8’000 «Bagatellbewilligungen».

Quelle und mehr zu diesem Artikel von Schutz vor Strahlung