So kann man in 90% der Bauanträge diese zu Fall bringen:
Im Bauantrag werden oft Berechnungen vorgelegt, die bis 99% des Grenzwertes „auskosten“. D.h. der geringste Fehler bringt den Antrag zu Fall.
So ein „geringer Fehler“ wurde jetzt bei allen Anträgen gefunden:
Sie messen den Abstand Antenne zum OMEN (Nachbarwohnung)immer von der Mitte des Mastes bis zur Wohnung (dabei muss die Vorderfront als Bezugspunkt gewählt sein, nicht die Wohnungsmitte).
Dieser Abstand ist jedoch zu lang und die Korrektur führt zu einer geringen Erhöhung der resultierenden Feldstärke und damit zur Grenzwertüberschreitung.
Denn die Antenne hat meist einen Abstand von ca 50 cm von der Mastmitte. Bei OMEN die weitgehend in der Hauptstrahlrichtung sind, reduziert sich daher der Abstand um diese 50 cm. Das macht in den Fällen viel aus, wo die Feldstärke mit 4.95 V/m oder mehr angegeben wurde.