Beobachtungen über die Veränderung der BAFU-Website zu den 5G-Zertifikaten
von Dipl.-Ing. Andreas Groß, Morgarten am 29. August 2022
Am Ende des Textes findet sich eine kurze Zusammenfassung des Gefundenen.Wer es nachvollziehen will, dann hier die vollständige Untersuchung, samt einer ZIP-Dateimit allen Dokumenten hier.
Es geht um die Veränderung dieser Webseite des BAFU, die in den letzten zwei Wochen vielAufmerksamkeit bekam: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/massnahmen-elektrosmog/qualitaetssicherung-zur-einhaltung-der-grenz-werte-der-nisv-bei-m.htm
Das wichtigste in Kürze
Es bleiben folgende Tatbestände:
1. Das Bundesgericht stellte Mindestanforderungen an ein QualitätssicherungssystemQSS der Mobilfunkbetreiber.
2. Das BAKOM war ein Jahr lang willig mit Gefälligkeitszertifikaten vorzutäuschen, esgäbe dieses QS-System.
3. Der Pfusch wurde durchschaut und publiziert.
4. Keine Zertifizierungsstelle ist seit Monaten bereit, die Mobilfunkbetreiber neu zu zertifizieren. Ein heisses Eisen, an dem sich niemand verbrennen will.
5. Die Mobilfunkbetreiber operieren seit dem 23. Juni 2022 ohne Lizenz und müsstenzumindest die 5G-Antennen abstellen, die mit Subarrays arbeiten und den 6-Minu-ten-Mittelwert und Korrekturfaktor in Anspruch nehmen.
6. Das BAFU gibt den Telecoms Schützenhilfe, indem sie auf ihrer Website den Ein-druck erwecken, es sei alles in Ordnung.
7. Sie wurden wieder einmal dabei erwischt.Bitte verbreiten und benutzen.
Stellungnahme Amt für Umwelt Kanton Schwyz
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Bereich nichtionisierbare Strahlen (NIS) die Bundeskompetenz und erlässt diverse Vorgaben, welche durch die zuständigen Kantone kontrolliert und vollzogen werden. Die Hauptverantwortung für bzw. die Oberaufsicht über diese Vorgeben liegt jedoch beim BAFU und nicht bei den Kantonen.
Das heisst wir müssen direkt ans BAFU gelangen, um den Standpunkt von Andreas Gross darzulegen.