Medienmitteilung Schutz vor Strahlung

Lange wurde darüber spekuliert, ob sich wenigstens einzelne Mitglieder des Bundesrats über die Schädlichkeit von Strahlung im Klaren sind. Die Einsprache von Bundesrat Alain Berset zeigt nun, dass er bereits 2018 technische Strahlung als schädlich einstufte. Doch erst drei Jahre später publizierten seine beratenden Experten diese Erkenntnis offiziell. Im Schatten von Corona verschickte das Bundesamt für Umwelt damals einen Newsletter mit der Aussage, dass bei Babys, Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen bereits im Bereich der Anlagegrenzwerte Schäden zu erwarten seien. Genau diese Anlagegrenzwerte dürfen jedoch seit Januar 2022 massiv überschritten werden – mit Billigung des Bundesrats! Für Bundesrat Berset war es mehr als eine Vorahnung, als er 2018 schrieb: „Es ist zu beachten, dass zukünftige Entwicklungen die Grenzwerte nach oben korrigieren könnten.“

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