Quelle: On-line Portal Lawstyle
Herr und Frau Schweizer sind aufgerufen, eine Eingabe an ihre Gemeinderäte zu machen, mit der Aufforderung jede unnötige Erfassung, Speicherung und Sendung von privaten Daten durch die Smart-Meter der Gemeinde zu unterlassen, da dies unrechtmässig ist. Das Online-Portal LAWSTYLE veröffentlicht hierzu einen umfassenden Bericht und beschreibt den notwendigen Instanzweg.
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Der bundesgerichtliche Entscheid mit Begründung lässt den Schluss zu, dass der Schutz der Privatsphäre für alle bei Kunden installierten Smart-Meter gilt. Nicht nur für Wasserzähler.
Eine möglichst moderate Erfassung und Übermittlung von Daten reduziert auch die Belastung durch elektromagnetische Strahlung auf ein vertretbares Minimum.
Weitere Infos zu diesem Thema: Schutz vor Strahlung