Bundesrat entscheidet über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G

Zürich, 22. April 2020  Der Bundesrat hat am Mittwoch, 22. April 2020 das weitere Vorgehen bezüglich der fünften Generation des Mobilfunks (5G) festgelegt. Der Verein «Schutz vor Strahlung» begrüsst die geplante Vorgehensweise, wenn auch unter gewissen Vorbehalten.

Das Parlament hat in den vergangenen Jahren zwei Mal eine Erhöhung der Grenzwerte abgelehnt. So macht es nun auch der Bundesrat und beschliesst, die aktuellen Grenzwerte nicht zu lockern. Der Verein «Schutz vor Strahlung» freut sich über diesen Entscheid, mahnt aber zugleich, dass in der künftigen Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen auf jedenfall die maximale Leistung der Sendeanlage und kein gemittelter Wert berücksichtigt werden darf. Denn eine Mittelung würde einer indirekten Grenzwerterhöhung gleichkommen.