Dieser Leserbrief Bote der Urschweiz/Februar 2018:

Behörden haben ohne Mut entschieden – Zur Aufrüstung der Mobilfunkantenne am Postplatz in Schwyz

Unsere Einsprache mit 260 Unterzeichnern gegen die Aufrüstung der Mobilfunkantenne mitten in Schwyz am Postplatz 5 wurde vom Amt für Raumentwicklung (AfR) und der Baukommission der Gemeinde (BK) abgelehnt. Wenn 260 Unterzeichner wegen gesundheitlicher Bedenken Einsprache erheben, ist es eigentlich Pflicht der BK, diese Bedenken ernst zu nehmen. Ich habe den Eindruck, dem wurde nicht nachgekommen. Dabei gibt es genügend wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die NTP-Studie. Diese stellt fest, dass Mobilfunkstrahlung oxidativen Zellstress sowie Zellveränderungen verursacht und zu Tumoren führen kann. Wollen Sie sich dieser Strahlung aussetzen? Ist es nicht die Pflicht unserer Behörden, die Gesundheit vor alle anderen Interessen zu stellen?

Die Antennenbetreiberin ist in die Pflicht zu nehmen, die Unbedenklichkeit der Anlage nachzuweisen. Kann sie das nicht, wird keine Bewilligung erteilt. Anlagenbetreiber sowie Behörden berufen sich darauf, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Nur: Sind diese so bemessen, dass sie unsere Gesundheit schützen? Die von der Schweiz so viel gerühmten 10-mal strengeren Grenzwerte als im europäischen Ausland halten einer genaueren Untersuch nicht Stand (Grenzwerteschwindel).

Wer hat im Gesuch für den Ausbau der Anlage am Postplatz 5 die Feldstärken an den Orten mit empfindlicher Nutzung berechnet? Wer wird die Überprüfung der Einhaltung der durchführungen? Wer benutzt eigene Antennendiagramme statt jene des Antennenherstellers? Die Swisscom! Bei so viel Unabhängigkeit ist natürlich klar, dass bei keiner Behörde Fragen gestellt werden.

Ich finde, bei der Entscheidung der BK und dem AfR wurde ein grosser Fehler gemacht. Es wurde ohne Mut entschieden. Die Bürgerinteressen gelten nichts, nur diejenigen der Swisscom. Ich appelliere an die BK und das AfR, ihre Bewilligung zurückzuziehen, bis die Unbedenklichkeit der Anlage nachgewiesen ist.

Das Ganze kann mit einer Beschwerde bis zum 20. Februar gestoppt werden. Dies ist mit Kosten verbunden und kann von mir alleine nicht bewältigt werden.

Madeleine Rechsteiner, Schwyz